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  • WAS TRÄUMST DU?

    Du brauchst Hilfe - bei allen Fragen Deiner Berufs-, Ausbildungs-, Arbeitsplatz- oder Studienwahl,
    gemeinsam finden wir Deinen Weg.
    Wir empfehlen Dir, so früh wie möglich die Angebote des Jugendhauses in Anspruch zu nehmen.

  • WAS MACHST DU MORGEN?

    Du brauchst Hilfe - bei allen Fragen Deiner Berufs-, Ausbildungs-, Arbeitsplatz- oder Studienwahl,
    gemeinsam finden wir Deinen Weg.
    Wir empfehlen Dir, so früh wie möglich die Angebote des Jugendhauses in Anspruch zu nehmen.

  • WAS HILFT DIR?

    Du brauchst Hilfe - bei allen Fragen Deiner Berufs-, Ausbildungs-, Arbeitsplatz- oder Studienwahl,
    gemeinsam finden wir Deinen Weg.
    Wir empfehlen Dir, so früh wie möglich die Angebote des Jugendhauses in Anspruch zu nehmen.

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Informationsveranstaltung für Arbeitgeber zum Thema Familienleistungen

Frau Andrea Kether

02.02.2023, um 15:00 Uhr

Steigende Inflation und höhere Preise für Energie – die Kosten steigen, nicht nur im Unternehmen, auch bei Ihren Mitarbeitenden. Sie wollen in der aktuellen Situation, dass Ihre Mitarbeitenden über Unterstützungsmöglichkeiten gut informiert sind? Insbesondere für diejenigen mit Kindern haben wir einen Tipp für Sie:

Kennen Sie schon den Kinderzuschlag (KiZ)?

Die Familienkasse zahlt neben dem Kindergeld auch den einkommensabhängigen Kinderzuschlag (KiZ) aus, der bei weitem nicht nur für Geringverdienende, sondern auch für Teilzeit- und Vollzeitarbeitende in Frage kommt.

Beispielsweise können auch Familien mit einem Brutto-Verdienst von über 5.600,- Euro im Monat, abhängig von der Zahl der Kinder und der Mietkosten, einen Leistungsanspruch haben! Der KiZ beträgt pro Kind bis zu 250,- € monatlich, zusätzlich zum Kindergeld. Zusammen mit dem Kindergeld bekommt dann z.B. eine Familie mit zwei Kindern bis zu 1000,- Euro monatlich zusätzlich vom Staat.
Besteht ein Anspruch auf KiZ, eröffnet dies außerdem einen Anspruch auf weitere Leistungen, wie die Leistungen zu Bildung und Teilhabe.

Empfehlen Sie Ihren Mitarbeitenden mit Kindern doch einfach den Antrag auf den KiZ. Für Sie als Arbeitgeber entstehen keine Kosten und kein zusätzlicher Aufwand.
Den Flyer Kinderzuschlag stellen wir Ihnen gerne auch als Printmedium zur Verfügung.

Über den KiZ-Lotsen unter www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kiz-lotse kann ganz unkompliziert ein individueller Anspruch geprüft und anschließend auch online beantragt werden.

Wie Ihre Mitarbeitenden von diesen Familienleistungen profitieren können, erfahren Sie im Rahmen einer Onlineveranstaltung.

Melden Sie sich gerne bis 31.01.2023 per E-Mail an unter: 

Familienkasse-Nord.Netzwerken@arbeitsagentur.de

Location
Online-Veranstaltung


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